Festordnung
mittelalterlich

 

Die Gäste seyn gehalten, sich gegenseytig
eines gesitteten und wohlanständigen
Benehmens zu befleißigen.

Wer solch Gebot nicht achtet,
seynen Nachbarn bey Tisch stoßet oder bedrängt,
ihm saftige Stücklein wegstibitzet
und seynen Wein aussupfet,
wer seynes Nachbarn Gewand
bespritzet oder sonstwie ruiniert,
ein solcher Tischgesell soll Gabel und Humpen
verwürket haben.

So unter den Gästen eyn Streit entbrennt,
sollen sie nicht zu Stuhlbeynen und Schemeln
oder sonstigem Mordszeug greifen,
vielmehr soll alsdann jeder männlich sich also verhalten,
wie es eyner wohlachtbaren Kumpaney eignet und gebühret.

So eyner den guten Gaben nicht weydlich zuspricht,
ergo muffig Fratzen schneydet
und gar trutzig dreynschauet,
derselbige soll am Pranger
vom Feste geschleyfet werden.